Cristina Mußenbrock wird Verhinderungsvertreterin des Vorstandes
Die BaFin hat der Entscheidung des Verwaltungsrates zugestimmt, die Generalbevollmächtigte der Taunus Sparkasse, Frau Cristina Mußenbrock, zum 1. Februar zur Vertreterin für den Fall einer Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes zu ernennen. Frau Mußenbrock ist seit Anfang 2013 für die Taunus Sparkasse tätig und leitet das Kreditmanagement der Taunus Sparkasse sowie den Bereich der Sanierung und Abwicklung.Read more about Cristina Mußenbrock wird Verhinderungsvertreterin des Vorstandes[…]