EBA-RTS nach Art. 323 CRR: Was sich im operationellen Risikomanagement ändert
I. Die Kernaussage vorweg: Was ändert sich – und für wen? Der EBA-Entwurf konkretisiert die bereits geltenden Vorgaben des Art. 323 Abs. 1 CRR zum Management operationeller Risiken. Vorgesehen sind insbesondere detailliertere Anforderungen an Governance, Risikobewertung, Datenqualität, Kontrollen und Berichterstattung. Die zusätzlichen Konkretisierungen werden erst mit Inkrafttreten und Anwendung des endgültigen RTS verbindlich; die gesetzlichen Grundanforderungen des Art. 323 Abs.Read more about EBA-RTS nach Art. 323 CRR: Was sich im operationellen Risikomanagement ändert[…]
