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LG Frankfurt / M. bestätigt in aktuellem Urteil: Verwahr- bzw. Guthabenentgelt der Commerzbank AG ist unwirksam

LG Frankfurt / M. bestätigt in aktuellem Urteil: Verwahr- bzw. Guthabenentgelt der Commerzbank AG ist unwirksam

Mit aktuellem, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 18.11.2022, das der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegt, hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage eines Verbraucherverbandes gegen die Commerzbank AG stattgegeben und die Commerzbank unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, mit ihren Kunden ein monatliches Guthabenentgelt für Spareinlagen zu vereinbaren. Eine derartige Regelung seiRead more about LG Frankfurt / M. bestätigt in aktuellem Urteil: Verwahr- bzw. Guthabenentgelt der Commerzbank AG ist unwirksam[…]