Tauziehen um das Versammlungsrecht
„Blockaden und Sitzdemos sind Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes. Verunglimpfungen von Behörden sollten deshalb unterbleiben, da wir als Versammlungsbehörde verpflichtet sind, diese grundgesetzliche Regelung auch einzuhalten“, betont Landrat Manfred Görig, der in einer Pressemitteilung noch einmal auf die Blockaden auf der B 62 durch A49-Gegner vom Wochenende eingeht. Die Protestler aus dem Wald, so Görig,Read more about Tauziehen um das Versammlungsrecht[…]
