Gehörlose sind über Entschädigungen durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ kaum oder gar nicht informiert
Kinder und Jugendliche, die psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt in Heimen, Schulen mit Internaten, Wohnstätten oder in der Psychiatrie erfahren haben, können bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung beantragen. Eine Leistung von bis zu 14.000 Euro kann durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erbracht werden. Doch wer genau kann sich als „Betroffener“ melden? Hierzu hat ChristianRead more about Gehörlose sind über Entschädigungen durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ kaum oder gar nicht informiert[…]