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Kleine Bauvorlage ist kein sinnvoller Beitrag zu Verbraucherschutz und Baukultur

Kleine Bauvorlage ist kein sinnvoller Beitrag zu Verbraucherschutz und Baukultur

Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 die Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Aus Sicht von Architektenkammer und Ingenieurkammer Sachsen gibt es allerdings noch wesentliche, ungeregelte Punkte. Laut Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt (CDU) habe sich die kleine Bauvorlageberechtigung in anderen Bundesländern bereits bewährt. IngenieurkammerpräsidentRead more about Kleine Bauvorlage ist kein sinnvoller Beitrag zu Verbraucherschutz und Baukultur[…]