Sichere IT-Infrastruktur ohne Kompromisse!
Für wen gilt die NIS-2-Richtlinie? Die ab Oktober 2024 gültige EU-Richtlinie für Cybersicherheit erfordert zügiges Handeln der Betroffenen. Das sind alle Unternehmen und Einrichtungen mit mindestens 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanz in 18 kritischen Sektoren. Dazu gehören u.a. die Abfallwirtschaft, die chemische Industrie, die Lebensmittelindustrie, das verarbeitende Gewerbe, die Forschung sowieRead more about Sichere IT-Infrastruktur ohne Kompromisse![…]