„Jede Gesellschaft muss einen Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch finden“
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn er unter definierten Bedingungen straffrei bleibt. Die rechtliche Regelung nach Paragraph 218a des Strafgesetzbuches wird kontrovers diskutiert. Um Möglichkeiten einer Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen, hat die Bundesregierung im März 2023 die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einberufen. Nach einjähriger ArbeitRead more about „Jede Gesellschaft muss einen Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch finden“[…]