Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen bis 31. Juli 2021
Kleinstunternehmen, die im Lockdown II weiterhin ausgebildet haben, können, wenn sie aufgrund von Corona-Anordnung die Geschäftstätigkeit ganz oder in großen Teilen einstellen mussten, einen Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Auszubildenden beantragen. Darauf weist die Handwerkskammer hin. Dabei müssen mehrere Voraussetzungen in der Zeit von November 2020 bis Juli 2021 erfüllt sein. Zum einenRead more about Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen bis 31. Juli 2021[…]
