Neue Corona-Verordnung: Friseurbetriebe brauchen Klarheit und Planungssicherheit
Schwerarbeit leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammer, die sich aktuell mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum Thema Friseurbesuch befassen und Auskunft geben müssen. Denn Kundinnen und Kunden müssen bei Friseurbesuchen einen Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a vorlegen. Dabei ist es laut Sozialministerium Pflicht,Read more about Neue Corona-Verordnung: Friseurbetriebe brauchen Klarheit und Planungssicherheit[…]
