Falsche Zahlungsaufforderung zum Geldwäschegesetz
Seit dem 20. Januar 2020 sind zahlreiche Unternehmen von der "Organisation Transparenzregister e.V." per E-Mail angeschrieben worden. Diese Nachricht enthält die Betreffzeile: "Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz". Es handelt sich hierbei um eine Falsch-Mail! Die Handwerkskammer informiert wie folgt: "Es ist richtig, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind.Read more about Falsche Zahlungsaufforderung zum Geldwäschegesetz[…]