Meisterausbildung in Vollzeit zählt bei Rentenberechnung
Mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, empfiehlt sich eine genaue Prüfung wie sich die Beitragsjahre berechnen und welche Zeiten bei der Rentenversicherung nachgewiesen werden müssen, damit eine abschlagsfreie Rente möglich ist. Da Zeiten für Fort- und Weiterbildungen in Vollzeit berücksichtigt werden, kommt auch die Meisterausbildung für die Rente zum Tragen. „Es istRead more about Meisterausbildung in Vollzeit zählt bei Rentenberechnung[…]
