Weg mit Einweg
Bereits seit Jahresbeginn sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das Handwerk ist hiervon ebenfalls betroffen. „Ab einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern, wozu auch die Außenflächen zählen, müssen Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, Bäcker, Metzger, Konditoren und Cafés für den typischen „to-go“-Bereich zwingendRead more about Weg mit Einweg[…]
