Auch Weiterbildung kann angerechnet werden
Auch die Meisterausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Rente angerechnet werden, informiert die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Hierzu heißt es unter Paragraph 58 des SGB VI, dass die Weiterbildung dann berechnet werde, wenn die abgeleisteten Stunden der Meisterkurstage die tägliche Arbeitszeit überschreiten. „In der Regel wird dies nur bei Vorbereitungskursen in Vollzeit erreicht“, sagt AlexanderRead more about Auch Weiterbildung kann angerechnet werden[…]