Wenn‘s mit der Prüfung nicht auf Anhieb klappt: Azubis haben Recht auf zweite Chance
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist Ausbildungsbetriebe im Kammergebiet auf wichtige Regelungen hin, die greifen, wenn Auszubildende ihre Gesellen- oder Abschlussprüfung nicht bestehen. Betriebe und Auszubildende haben in diesem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Die Kammer empfiehlt, diesen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, um Chancen auf einen erfolgreichen AbschlussRead more about Wenn‘s mit der Prüfung nicht auf Anhieb klappt: Azubis haben Recht auf zweite Chance[…]
