Aktuelle Änderung der Mautpflicht
Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist (ggf. mit dem zulässigen Gewicht eines Anhängers). Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihreRead more about Aktuelle Änderung der Mautpflicht[…]
