Neuer Anhang IV der EMAS-Verordnung veröffentlicht
Anhang IV der EMAS-Verordnung spezifiziert die Anforderungen an die Umweltberichterstattung von Organisationen, die sich nach EMAS validieren lassen möchten. Am 19.12.2018 wurde die Änderung des Anhangs IV von der EU-Kommission beschlossen und trat Anfang 2019 in Kraft. Die Mindestangaben, die eine Umwelterklärung zukünftig zwingend enthalten muss, wurden angepasst: Bei der Darstellung der Kernindikatoren sind dieRead more about Neuer Anhang IV der EMAS-Verordnung veröffentlicht[…]