Neue Fortbildungsanforderungen an Energieauditoren durch geplante EDL-G-Novelle
Die Anforderungen an Energieauditoren werden im § 8b EDL-G geregelt. Durch die geplante Novelle des EDL-G wird erstmals zusätzlich eine Fort- und Weiterbildungspflicht durch eine Rechtsverordnung (EnAuditFoV) für Energieauditoren eingeführt. Weiteres Zulassungskriterium für wird der einmalige Nachweis von 80 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung neue Energieauditorinnen und -auditoren. Neu ist ebenfalls eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung fürRead more about Neue Fortbildungsanforderungen an Energieauditoren durch geplante EDL-G-Novelle[…]