GUTcert nun auch Sachverständigenorganisation (SVO) nach AwSV
Selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen den Anforderungen des Wasserhaushaltgesetztes und der Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Typische Anlagen hierbei sind beispielsweise Tank- bzw. Gefahrstofflager, Fass- und Gebindelager, Tankstellen, Rohrleitungsanlagen, Hydraulik- oder metallbearbeitende Anlagen. Zum Schutz der Gewässer vor nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften müssenRead more about GUTcert nun auch Sachverständigenorganisation (SVO) nach AwSV[…]