Verfrühte Anwendung des E-Rezepts für Hilfsmittel verhindert zügige Patientenversorgung und erzeugt bürokratischen Mehraufwand in der Arztpraxis
Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts für Arzneimittel zum 1. Januar 2024 kommt es irrtümlich vermehrt auch für die Verordnung von Hilfsmitteln zum Einsatz. Hilfsmittel können aber noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden. Nach wie vor müssen Ärztinnen und Ärzte dafür das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden. Deshalb weist die European Manufacturers Federation forRead more about Verfrühte Anwendung des E-Rezepts für Hilfsmittel verhindert zügige Patientenversorgung und erzeugt bürokratischen Mehraufwand in der Arztpraxis[…]