Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen: In Bayern gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A
Der Bayerische Landtag hat am 23. Dezember 2022 beschlossen, dass Flächen mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin bei der Grundsteuer als landwirtschaftliches Vermögen gelten und so mit der günstigeren Grundsteuer A zu besteuern sind. Zum Hintergrund Die Grundsteuer besteuert den Besitz von unbebauten und bebauten Grundstücken. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Steuer wird abhängig von der Art desRead more about Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen: In Bayern gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A[…]
