Umsatzsteuer bei Holzhackschnitzel: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Nachdem der Bundesfinanzhof die Umsatzsteuer für Hackschnitzel auf sieben Prozent festgelegt hatte, äußerte sich das Bundesfinanzministerium jetzt zur Anwendung des reduzierten Steuersatzes. Die darin enthaltene Nichtbeanstandungsregelung wurde nun verlängert. Ecovis-Steuerberaterin Claudia Lobmeier aus Vilshofen kennt die Details. Hintergrund Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. April 2022 beträgt der Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln sieben Prozent.Read more about Umsatzsteuer bei Holzhackschnitzel: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung[…]
