Bürokratieentlastungsgesetz
Der Name weckt Erwartungen, die das Bürokratieentlastungsgesetz bei genauerer Betrachtung kaum erfüllt. Ulf Knorr, Steuerberater bei Ecovis in Rostock, bringt seine Einschätzung des 2. Bürokratieentlastungsgesetzes so auf den Punkt: „Die Effekte sind eher marginal.“ Geringfügige Steuererleichterungen sind allenfalls durch die Erhöhung des Schwellenwerts für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro zu erwarten. Damit können UnternehmenRead more about Bürokratieentlastungsgesetz[…]
