Ist die Rückforderung von Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtens?
Neben Nordrhein-Westfalen kommt es auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Unstimmigkeiten zwischen Förderung und Rückforderung von Corona-Hilfen. In einem der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Bewilligungsbescheid ist wörtlich von einer „nicht rückzahlbaren Hilfe“ die Rede. In den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheids wird jedoch ausgeführt, dass eine Überkompensation zurückzuzahlen ist. Der Bescheid ist damit aus Sicht der Kanzlei widersprüchlich. Nach der bisherigenRead more about Ist die Rückforderung von Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtens?[…]