BAG-Urteil: Bei Beleidigung des Chefs in WhatsApp-Gruppe droht Kündigung
Im vermeintlich vertraulichen digitalen Raum geschlossener Internet-Chatgruppen werden gelegentlich beleidigende oder sogar rüde Kommentare über Vorgesetzten oder Kollegen abgeben. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. August 2023 unterstreicht nun die möglichen schwerwiegenden Konsequenzen: Im äußersten Fall kann dies zur Kündigung führen, wenn der Inhalt solcher Chats öffentlich wird. Im vorliegenden Fall betraf es eineRead more about BAG-Urteil: Bei Beleidigung des Chefs in WhatsApp-Gruppe droht Kündigung[…]
