Bundesfinanzhof stärkt Steuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. II R 27/23) die Steuerbefreiung für geerbte Familienheime in wichtigen Punkten konkretisiert. Danach kann die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen umfassen. „Für viele Erbinnen und Erben ist das eine erfreuliche Klarstellung“, erklärt Steuerberater Hergen Kassuba.Read more about Bundesfinanzhof stärkt Steuerbefreiung[…]
