Bioabfallverordnung: Förderung der stofflichen Verwertung darf nicht ins Leere laufen
Im aktuellen Entwurf zum Gesetzgebungsverfahren der Novelle der Bioabfallverordnung wurden einige Forderungen, die der bvse zum Referentenentwurf des BMU im Vorfeld gestellt hatte, berücksichtigt. Eine neue Änderung beim Rückweisungsrecht für Anlagenbetreiber stößt jedoch auf vehemente Kritik. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2021 die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“, mit deren Artikel 1 die BioabfallverordnungRead more about Bioabfallverordnung: Förderung der stofflichen Verwertung darf nicht ins Leere laufen[…]