BRS begrüßt Verschiebung, fordert aber weitere Verbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wurde, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab dem 1. August 2025 beizubehalten, wurde hingegen abgelehnt. Beschlossen wurde, die Übergangsregelung des § 40 Abs. 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zurRead more about BRS begrüßt Verschiebung, fordert aber weitere Verbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz[…]