Gebäudemodernisierungsgesetz braucht Planungssicherheit und faire Honorierung
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen das Gesetz zurückgewiesen hatte, wurde das Gesetz kurzfristig verabschiedet. Auch der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die ersten Regelungen bereits in den kommenden Wochen in Kraft. Die Brandenburgische Ingenieurkammer begrüßt das Ziel, den Gebäudebestand klimafreundlicher weiterzuentwickelnRead more about Gebäudemodernisierungsgesetz braucht Planungssicherheit und faire Honorierung[…]
