Wohngeld neben der Rente
Rund die Hälfte der Wohngeldempfänger sind heute schon Rentner. Ihnen kommt zugute, dass auch bei dem staatlichen Wohnkostenzuschuss Anspruch auf einen Rentenfreibetrag von zumeist 281,50 Euro besteht. Anspruch auf diesen Freibetrag haben mit einiger Wahrscheinlichkeit die meisten Rentner – soweit ihr Rentenanspruch auf einer langjährigen Versicherung beruht. Mehr zu den Voraussetzungen hierfür erfahren Sie weiterRead more about Wohngeld neben der Rente[…]