Wie sieht die steuerliche Förderung aus?
Sonderausgabenabzug Auch die Fördersystematik bleibt gleich: In der Ansparphase dürfen Sparer eingezahlte Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen – jährlich bis zu 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage). Wer Kinder hat, kann entsprechend mehr absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sie über den Zulagenanspruch hinaus steuerlich profitieren. SteuerfreiRead more about Wie sieht die steuerliche Förderung aus?[…]
