Wieder pflichtversichert
Am einfachsten ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte. Sobald ihr Bruttogehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) fällt, werden sie wieder in der GKV versicherungspflichtig – vorausgesetzt sie sind jünger als 55 Jahre. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: Verdienen Sie inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld wenigerRead more about Wieder pflichtversichert[…]