Betriebliche Praxis und Arbeitsrecht
Kein Antrag erforderlich Den Freibetrag muss Ihr Arbeitgeber ohne Antrag bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen. Das heißt beispielsweise: Wenn Sie 1.000 Euro brutto monatlich verdienen, darf Ihr Arbeitgeber für Sie keine Lohnsteuer abführen. Wenn Sie 4.000 Euro brutto verdienen, berechnet er für ein Bruttoentgelt von (4.000 Euro – 2.000 Euro =) 2.000 EuroRead more about Betriebliche Praxis und Arbeitsrecht[…]
