Berücksichtigung der Kellerräume bei Nutzungsersatz
Weil der Voreigentümer eines Mehrfamilienhauses seine Wohnung nicht räumte, musste er den neuen Eigentümern Nutzungsersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach bei dessen Berechnung auch mitgenutzte Kellerflächen zu be-rücksichtigen sind (Az.: 9 U 36/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:Read more about Berücksichtigung der Kellerräume bei Nutzungsersatz[…]
