Keine Ausgleichsleistung für durchgeführten Flug mit Aufpreis
Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einem gebuchten Flug befördert, hat er – auch wenn dies nur gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgt – keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung. Ein Fluggast buchte eine Pauschalreise in die Türkei mit Flügen von München nach Antalya und zurück, die von der beklagten Fluggesellschaft ausgeführt werden sollten.Read more about Keine Ausgleichsleistung für durchgeführten Flug mit Aufpreis[…]
