Im Job: Bitte rote Hose tragen
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten unter Umständen die Farbe ihrer Arbeitskleidung vorschreiben. Wer nicht mitspielt, kann sogar gekündigt werden – ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, bei dem es um eine rote Arbeitshose ging (Az.: 3 SLa 224/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf . Firmenkontakt und HerausgeberRead more about Im Job: Bitte rote Hose tragen[…]
