Fasten im Ramadan: Wie es im Arbeitsalltag gelingt
Die ungestörte Ausübung der eigenen Religion ist in Artikel 4 Absatz 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Dazu gehört für Muslime auch das Fasten im Ramadan ab März. Dieses Recht kollidiert unter Umständen mit Leistungen, die Arbeitgeber verlangen, und auch dazu gibt es Gesetze. ARAG Experten informieren über mögliches Konfliktpotential und sinnvolle Lösungen. Volle Arbeitskraft kann verlangtRead more about Fasten im Ramadan: Wie es im Arbeitsalltag gelingt[…]