Freie Wahl beim TV-Empfang
Am 30. Juni endet die Übergangsfrist eines bereits 2021 beschlossenen Gesetzes: Dieses sorgt für die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs, das Vermietern und Hausverwaltern bisher erlaubte, Kosten für den Kabelanschluss an die Bewohner weiterzuberechnen – ungeachtet dessen, ob diese ihn nutzen wollten. Ab jetzt gilt die eigene Entscheidung, welche Art von Fernsehen der Einzelne bevorzugt, aberRead more about Freie Wahl beim TV-Empfang[…]
