Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto?
Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das Amtsgericht (AG) Leverkusen wies nach Auskunft der ARAG Experten eine Räumungsklage ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und der Mieter habe Wiedergutmachung des Schadens angeboten, womit der Hausfrieden wiederhergestellt sei. Im Übrigen, so die Berechnungen des AG, betrage der SchadenRead more about Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto?[…]
