ARAG Recht schnell…
Keine Höhenbegrenzung für Hecken Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten, ist die Höhe allein kein Grund für einen Rückschnitt (Az.: IV ZR 32/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .Read more about ARAG Recht schnell…[…]
