SCHUFA-Speicherfrist weiterhin drei Jahre lang
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die SCHUFA erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine sofortige Löschung nach Begleichung der Schulden gefordert hatte. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass negative Einträge, auch wenn sie erledigt sind,Read more about SCHUFA-Speicherfrist weiterhin drei Jahre lang[…]
