Fallstricke bei Vertragsangeboten per WhatsApp
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass Vertragsangebote per WhatsApp rechtlich als Angebote „unter Abwesenden“ gelten, da Nachrichten zwar schnell versendet werden, aber nicht sofort gelesen oder beantwortet werden müssen. Deshalb gilt eine begrenzte Annahmefrist, die in der Regel maximal vier Wochen beträgt. Im konkreten Fall verlangte ein Cafébetreiber von einemRead more about Fallstricke bei Vertragsangeboten per WhatsApp[…]
