Geld zurück, wenn der Pauschalurlaub beeinträchtigt wird
Weist eine gebuchte Pauschalreise so gravierende Mängel auf, dass der Urlaub für den Reisenden „objektiv nicht mehr von Interesse“ ist, kann der Veranstalter zur vollen Erstattung verpflichtet sein. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Leistungen erbracht wurden. Dabei entscheidend ist laut ARAG Experten, dass der Urlaub insgesamt seinen Zweck verloren haben muss und der VeranstalterRead more about Geld zurück, wenn der Pauschalurlaub beeinträchtigt wird[…]
