Pfändung von Gehaltszulagen
In der sogenannten Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz wird ein Teil des Nettoeinkommens direkt an einen Treuhänder überwiesen. Auch Zuschläge für Samstags- und Schichtarbeit dürfen gepfändet werden. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Gehaltszulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Schuldner komplett zustehen. In einem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einer Pflegerin ihre kompletten Zuschläge fürRead more about Pfändung von Gehaltszulagen[…]
