Zugluft rechtfertigt Mietminderung
Kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus stellt einen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt. Die Kläger hatten im verhandelten Fall dem Gericht in der Verhandlung berichtet, dass, nachdem sie in das Passivhaus eingezogen waren, trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglichRead more about Zugluft rechtfertigt Mietminderung[…]
