Keine Streupflicht bei Dauerschneefall
Eine Gemeinde ist während Dauerschneefalls nicht verpflichtet, Rollsplitt auf die Straßen aufzubringen. Die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See muss im verhandelten Fall nach dem Sturz eines Mannes auf winterglatter Straße somit auch kein Schmerzensgeld zahlen. Am Tag des Sturzes hatte es durchgehend geschneit, die Verwaltungsgemeinschaft in Bayern hatte die Straßen nicht mit Rollsplitt gestreut – weilRead more about Keine Streupflicht bei Dauerschneefall[…]
