Treppenhausreinigung – nicht immer als Betriebskosten umlegbar
Wenn in Mietverträgen oder der Hausordnung festgelegt ist, dass Mieter beispielsweise verpflichtet sind, das Treppenhaus zu reinigen, darf der Vermieter nicht zusätzlich eine Reinigungsfirma beauftragen und diese Kosten dann als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Selbst dann nicht, wenn der Mietvertrag auch vorsieht, dass Kosten für Hausreinigung grundsätzlich umlagefähig sind. In einem konkreten Fall warRead more about Treppenhausreinigung – nicht immer als Betriebskosten umlegbar[…]
