Können Gutachten zu ausführlich sein?
Auch wenn in einem ausführlichen Unfall-Gutachten Posten aufgeführt sind, die technisch unnötig sind, darf der Geschädigte alle genannten Punkte von der Werkstatt reparieren lassen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, bei dem sich eine Versicherung weigerte, nach einem unstrittig unverschuldeten Unfall für eine Beilackierung, eine Probefahrt und Reinigungskosten aufzukommen. Diese Posten seien technischRead more about Können Gutachten zu ausführlich sein?[…]
