Verjährungsfrist gilt auch bei unzulässigen Bankgebühren
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bankkunden unzulässig erhobene Kontogebühren drei Jahre rückwirkend zurückfordern können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wann der Kunde von der Unwirksamkeit erfahren hat, ist dabei unerheblich. Im konkreten Fall hatte eine Sparkasse ab 2018 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebühren aufRead more about Verjährungsfrist gilt auch bei unzulässigen Bankgebühren[…]
