Unwirksame Klausel über Vorerkrankungen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG eine Vorerkrankungsklausel in einer Reiserücktrittskostenversicherung, die den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen für bekannte „medizinische Zustände“ ausschloss, für intransparent und unwirksam erklärt. Die Klausel lasse nicht erkennen, was unter einem „medizinischen Zustand“ zu verstehen sei, so das Urteil vom 13.05.2019 (Az.: 3330/18 (24)). Sie wollen mehrRead more about Unwirksame Klausel über Vorerkrankungen[…]
