Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken
Eine lückenlose Beaufsichtigung von demenzkranken Heimbewohnern zum Schutz vor Stürzen ist laut ARAG nur erforderlich, wenn bei der konkreten Fortbewegung (hier: Toilettengang) Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen. Dies geht aus einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az.: 7 U 21/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Koblenz. Firmenkontakt undRead more about Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken[…]
