Skiurlaub – Am liebsten unfallfrei
Wer sich auf Skipisten rüpelhaft verhält, muss für die Folgen geradestehen. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, nachdem eine Frau sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie verletzt hatte. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Freizeitsportlerin bekam Recht, weil der Beklagte die RegelnRead more about Skiurlaub – Am liebsten unfallfrei[…]
